Hannover. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in einem Schreiben vom 19. Juni 2020 die Länder darum gebeten, bis einschließlich 31. Januar 2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots abzusehen. Das hat die VerkehrsRundschau auf Nachfrage beim Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) erfahren. Der Verband hatte sich in einem Schreiben an das BMVI gewandt, in dem er um die Aussetzung des Vollzugs des Verbots der Straßenverkehrs-Ordnung für CB-Funkgeräte bis zum 1. Juli 2021 bat. Aktuell liegt laut BMVI die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlung bei den Ländern, da diese die Aufgabe nach dem Grundgesetz als „eigene Angelegenheiten" wahrnehmen.
Lesen Sie hier weiter: www.verkehrsrundschau.de
Diesen Artikel weiterempfehlen:
Informiert bleiben:
Newsletter abonnieren